Bahn Verspätung Mehr Als 120 Minuten. Keine zugbindung mehr ab verspätung ab 60 minuten für passagiere, die auf dem bahnsteig auf einen zug mit mehr als einer stunde verspätung warten, wird die zugbindung außer kraft gesetzt. Nach den neuen regelungen gibt es ab einer verspätung von 60 minuten 25 % des ticketpreises erstattet und ab einer verspätung von mehr als 120 minuten gar 50 %.
Die fahrt unterwegs abbrechen und zu seinem startbahnhof zurückkehren, wenn die fahrt sinnlos geworden ist. Ab 60 minuten verspätung am zielort erstattet ihnen die bahn 25 prozent des ticketpreises, ab 120 minuten verspätung am zielort sind es 50 prozent. 50 % des fahrpreises, wenn der zug mehr als 2 stunden verspätung hat.